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Grundsatzurteil zur Kürzung von Pflegekosten

Fall: Die Eltern pflegten ihre schwertskranken Kinder. Eine Kürzung der Behandlungspflege wurde wider-sprochen und durch zwei Urteile des LSG Hessen am 09.12.2010 bestätigt.

10.2.2011 - Zwei Urteile stärken die finanziellen Ansprüche von eingesetzten Pflegekräften, wenn eine 24-stündige Behandlungspflege "als Grundpflege" von einer anderen Pflegekraft erbracht wird. Die Kosten der Behandlungspflege sind in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2010 hervor (Az.: L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10).


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