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01.02.2010 EU verklagt Deutschland

Aufgrund der in 1995 eingeführten gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung hat die EU Kommission eine Vertragsverletzungs-Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil Bestimmungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU beschränken.

 

Grund: Hält sich ein pflegebedürftiger Bundesbürger vorübergehend im Ausland auf, so kann er nicht damit rechnen, seine Pflegeleistungen in derselben Höhe erstattet zu bekommen wie es in seiner Heimat der Fall wäre. Denn: Wer beispielsweise als Rentner nach Spanien auswandert, muss die Pflegeleistungen des Gastlandes beantragen. Und die sind in den meisten Fällen im Vergleich zu Deutschland deutlich geringer. Dies könnte zurzeit theoretisch 185.000 deutsche Rentner betreffen – denn so viele leben der Deutschen Rentenversicherung zufolge aktuell im Ausland.

 

Nach Auffassung der Kommission ist dies eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die fragliche deutsche Bestimmung sei weder notwenig, um eine ernste Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit des Sozialversicherungssystems zu verhindern, noch um die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach bekannt werden der Stellungnahme keine Antwort von der Bundesregierung dazu erhalten, kann sie sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Quelle: BDAE


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