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Ambulante Pflegeleistungen

Nach schweren Krankheiten oder bei einer längeren Pflegebedürftigkeit wird überwiegend eine dauerhafte pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Hilfe bei der zu pflegenden Person zu Hause benötigt.

In vielen Fällen können diese Pflegearbeiten nicht mehr von nahen Angehörigen erbracht und müssen durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Eine ambulante Pflege erfüllt pflegerische und betreuerische Aufgaben und kann folgende Leistungen beinhalten:

Grundpflege

Individuelle Körperpflege diese besthet aus Waschen, Baden, Duschen, Haarpflege, Mundpflege, Zahnpflege, Nagelpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten machen.

Hauswirtschaft/Versorgung

Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme, Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe etc.

gerontopsychiatrische Pflege

Die gerontopsychiatrische Pflege ist eine spezielle Pflege für verwirrte und demente Bewohner, die einer besonderen Pflege und Aufmerksamkeit bedürfen. Hier steht eine persönliche Betreuung, die besondere psychische Belange berücksichtigt, im Vordergrund.

Behandlungs- und Krankenpflege

Krankheitsbedingte Versorgung (diese ist nicht altersbedingt). Darunter sind z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung zu verstehen.

Kinderkrankenpflege

Die Kinderkrankenpflege spezialisiert sich auf Patienten zwischen dem Säuglingsalter bis hin zum Jugendlichen. Wobei hierbei meist nur Jugendliche in den Bereich der Kinderkrankenpflege gezählt werden, die nicht älter als 16 Jahre sind, wenn sie älter als 16 Jahre sind werden sie meist auf die normalen Stationen in den Kliniken gelegt und nicht mehr in den Bereich der Kinderstation.

Psychiatrische Pflege

Ursachen psychiatrische Erkrankungen sind meistens in Beziehungsstörungen zu finden. Psychiatrischen Pflegepersonen leben dadurch in großer Isolation und sind nicht mehr in der Lage, für sich selbst lebensnotwendige Kontakte zu knüpfen. Somit ist eine der Hauptaufgaben der psychiatrischen Pflege, den ihr anvertrauten Menschen in seinem Anpassungsprozess zu begleiten und zu unterstützen in einem psychisch, physisch und sozialen Gleichgewicht zu bleiben und/oder ein neues zu finden (wenn er mit der Behinderung leben muss).

Haushaltshilfe
(nicht zu verwechseln mit "Hauswirtschaft")

Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z. B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang durch die Sozialversicherung gewährt werden.

 

Information und Anleitung
von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Vielfältig sind die ergänzenden Dienste: 

  • Mobile soziale Dienste
  • Essen auf Rädern
  • Fahr- und Begleitdienste
  • Hausnotruf
  • Sterbebegleitung, Hospizbewegung
  • Angehörigenarbeit, Angehörigengruppen

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